Der von Winfried Kretschmann unterstützte "Asylkompromiss" ist eine Zäsur der grünen Asylpolitik. Während die Bundespartei auf ihrem "Freiheitskongress" über das Verhältnis von Staat und Einwohner*innen und das grüne Freiheitsverständnis diskutierte, schränkte der Baden-Würtembergische Ministerpräsident die Freiheit vieler Menschen entscheidend ein. Allen Positionen der Bundesebene widersprechend beschloss ein grüner Ministerpräsident die Aushöhlung des Grundrechts auf Asyl. Besonders fatal ist, dass er damit einer antiziganistischen Kampagne der bürgerlichen Parteien gegen "Armutszuwanderung" ihren größten Erfolg bescherte.
Ich halte es für völlig unangebracht, Leib und Leben unterdrückter Menschen gegen partei- und machtpolitische Kalkulationen auszuspielen. Trotzdem möchte ich euch den folgenden Essay, der im Rahmen meines politikwissenschaftlichen Studiums entstanden ist, nicht vorenthalten. Er beschreibt den Kompromiss inhaltlich und analysiert die parteipolitischen Konsequenzen des Vorfalls. Dabei komme ich zum Ergebnis, das die Oppositionsfähigkeit der Grünen im Bundesrat durch die Entscheidung deutlich eingeschränkt wird. Da ich in diesem Text natürlich so neutral wie möglich vorgehen wollte, möchte ich vorher noch deutlich herausstellen, dass der Beschluss in jedem Fall negativ zu bewerten ist und parteipolitische Überlegungen in solchen Fragen keine Rolle spielen sollten.
Viel Spaß beim Lesen und kommentieren!
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die als „Asylkompromiss“ bezeichneten Entscheidungen des Bundesrats am 19. September 2014 haben zu einer kontroversen Debatte innerhalb der Partei Bündnis 90/Die Grünen (im Folgenden „Grüne“ oder „Die Grünen“) geführt. Der Grüne Ministerpräsident Winfried Kretschmann hatte dem Kompromissvorschlag der Bundesregierung zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes zugestimmt und dem zustimmungspflichtigen Gesetz damit die erforderliche Mehrheit im Bundesrat verschafft. In der darauf folgenden öffentlich geführten innerparteilichen Debatte wurde Kretschmann für diese Entscheidung scharf kritisiert. So wird zum Beispiel der grüne Innenpolitiker Volker Beck mit den Worten zitiert: „Heute wurde das Menschenrecht auf Asyl für einen Appel und ein Ei verdealt“ [1]. Diese, auch von vielen anderen grünen Spitzenkräften geäußerte, Kritik zielt darauf ab, dass die Zugeständnisse der Bundesregierung zu gering seien, um eine Zustimmung seitens der Baden-Würtembergischen Landesregierung zu rechtfertigen.
Der folgende Essay ergründet, was der „Asylkompromiss“ für die zukünftige strategische Ausrichtung der Grünen bedeutet. Dazu werde ich zunächst einen Überblick über die relevanten Positionen im Koalitionsvertrag der Bundesregierung geben und diese mit dem tatsächlich beschlossenen Kompromiss vergleichen, um ein Verständnis für den Inhalt der getroffenen Entscheidung zu schaffen. Im Anschluss untersuche ich verschiedene mögliche strategische Implikationen für die Grünen auf ihre Plausibilität. Diese Analyse ist angesichts der räumlichen Beschränkung des Essays nicht erschöpfend möglich. Dennoch können die von mir gewonnenen Erkenntnisse einen Beitrag zur wissenschaftlichen Betrachtung des Falls und seiner innerparteilichen strategischen Aufarbeitung liefern.
Inhalt des Gesetzespakets
Der Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD für die aktuelle Bundestagswahlperiode enthält einige Passagen zu Fragen des Asylrechts. Im Folgenden beschreibe ich die für den „Asylkompromiss“ relevanten Positionen im Koalitionsvertrag und stelle sie den Inhalten des Kompromisses vergleichend gegenüber.
Eine Kernfrage der Debatte um den „Asylkompromiss“ ist die Klassifizierung der Staaten Bosnien und Herzegowina, Mazedonien und Serbien als „sichere Herkunftsstaaten“. Die Bezeichnung hat zur Folge, dass Asylanträge von Menschen aus den genannten Staaten leichter als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden können [2]. Das vom Bundesrat gebilligte Gesetz [3] enthält diese Forderung aus dem Koalitionsvertrag [4].
Des Weiteren beinhaltete der „Asylkompromiss“ eine bereits im Koalitionsvertrag ([4], S.77) geforderte Reduktion des Arbeitsverbots für Asylsuchende auf drei Monate [3]. Da der „Inländervorrang“, welcher für die ersten fünfzehn Monate des Aufenthalts eine Vorrangprüfung verlangt und somit für die Arbeitserlaubnis der Asylsuchenden ein Fehlen geeigneter Deutscher Bewerber*innen voraussetzt, weiterhin besteht, ist die Wirkung der Regelung stark vom Einzelfall abhängig.
Veränderungen zwischen Koalitionsvertrag und „Asylkompromiss“ bestehen an zwei Punkten. Die im Koalitionsvertrag ([4], S.77) festgeschriebene Lockerung der Residenzpflicht wird erweitert. So werden Asylsuchende sich in Zukunft nicht nur, wie im Koalitionsvertrag gefordert, in ihrem Bundesland, sondern im gesamten Bundesgebiet frei bewegen können [5]. Weiterhin konnte eine Entlastung der Kommunen über die „Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift“ verhandelt werden. Beamt*innen, die an Verwaltungstätigkeiten für die Grundsicherung für Arbeitssuchende beteiligt sind, werden nun zu 35% vom Bund finanziert. Vorher betrug die Kofinanzierung 30%. Die Veränderung war im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen und kann, ähnlich wie die Lockerung der Residenzpflicht, als Zugeständnis der Bundesregierung gewertet werden.
Die Bewertung der erreichten Zugeständnisse ist inhärent politisch und übersteigt die Zielsetzung dieses Essays. Um die Bewertung für politische Entscheidungsträger*innen zu vereinfachen, möchte ich dennoch an dieser Stelle zu bedenken geben, dass Entlastungen der kommunalen Finanzen im Zuge der Neuverhandlungen der föderalen Finanzbeziehungen wahrscheinlich sind und die tatsächliche Wirkung der erhöhten Kofinanzierung vor diesem Hintergrund einer kritischen Betrachtung bedarf.
Strategische Implikationen
Der „Asylkompromiss“ hat das Potenzial, eine Neuausrichtung der grünen Strategie zu begründen. Diese Implikationen untersuche ich im Folgenden kurz vor dem Hintergrund der Koalitionsfähigkeit sowie der Oppositionsfähigkeit auf Bundesebene.
Parteienforscher*innen wie Marc Debus stellen in ihren Analysen der Koalitionsbildung fest, dass Koalitionen zwischen ideologisch ähnlichen Parteien eine höhere Entstehungschance aufweisen [6]. Vor diesem Hintergrund kann die Entscheidung Kretschmanns als Vorbereitung einer Schwarz-Grünen Koaltion auf Länderebene interpretiert werden. Dies hat auch für die zukünftigen Koalitionsoptionen auf Bundesebene Bedeutung. Während die Befürworter von Schwarz-Grün innerparteilich gestärkt aus dem Konflikt hervorgehen sollten, wächst die ideologische Distanz zwischen Grünen und der Linkspartei, die dem Kompromiss durchweg ablehnend gegenüberstand, weiter an. Ob der Asylkompromiss die Chance einer Grünen Regierungsbeteiligung im Ergebnis erhöht hat, oder der grüne Richtungskampf zu einer akuten Regierungsunfähigkeit der Partei führt, kann hier nicht beantwortet werden und verlangt weitere Forschungsarbeit.
Für die weitere Handlungsfähigkeit der Grünen als Oppositionspartei auf Bundesebene wurde mit dem Asylkompromiss eine Hürde geschaffen. Da es den Grünen nicht gelungen ist, eine Bundesratsmehrheit gegen das auf Bundesebene abgelehnte Kompromisspaket zu organisieren, werden sie auch in Zukünftigen Gesetzgebungsprozessen keine glaubhafte Drohung eines Bundesratsvetos aussprechen können. Die Bundesratsmehrheit hat sich von einer Oppositionsmehrheit zu einer unsicheren Mehrheit entwickelt. Der aus Oppositionssicht positive Effekt, dass Bundesregierungen politische Konfrontationen mit klaren Oppositionsmehrheiten im Bundesrat vermeiden und sich stattdessen auf konsensuale Gesetze beschränken [7], besteht nun nicht mehr. Somit hat der „Asylkompromiss“ negative Folgen für die Oppositionsfähigkeit der Grünen auf Bundesebene.
[1] vgl. Gathmann, Florian: „Grüner Streit über Asylkompromiss: Kretschmann, der Sündenbock“, Spiegel Online, 19.09.2014, http://www.spiegel.de/politik/deutschland/asylkompromiss-koalition-gerettet-gruene-in-not-a-992643.html , aufgerufen am 04.12.2014
[2] vgl. http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2014/asylrecht/281460 , aufgerufen am 04.12.2014
[3] vgl. Bundestagsdrucksache 18/1528, S.7
[4] vgl. „Deutschlands Zukunft gestalten“ – Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S.76
[5] vgl. Preuß, Roland: „So sieht der Asylkompromiss aus“, Süddeutsche Zeitung Online, 19.09.2014, http://www.sueddeutsche.de/politik/herkunftsstaaten-und-residenzpflicht-so-sieht-der-asylkompromiss-aus-1.2137533 , aufgerufen am 04.12.2014
[6] vgl. Debus, Marc: „Party Competition and Government Formation in Multilevel Settings: Evidence from Germany“ in Government and Opposition, Band 43, Ausgabe 4, 2008, S.534
[7] vgl. Manow, Philip; Burkhart, Simone: “Legislative self-restraint under divided Government in Germany, 1976-2002” in Legislative Studies Quarterly, Band 32, Ausgabe 2, 2007, S.183
Ich halte es für völlig unangebracht, Leib und Leben unterdrückter Menschen gegen partei- und machtpolitische Kalkulationen auszuspielen. Trotzdem möchte ich euch den folgenden Essay, der im Rahmen meines politikwissenschaftlichen Studiums entstanden ist, nicht vorenthalten. Er beschreibt den Kompromiss inhaltlich und analysiert die parteipolitischen Konsequenzen des Vorfalls. Dabei komme ich zum Ergebnis, das die Oppositionsfähigkeit der Grünen im Bundesrat durch die Entscheidung deutlich eingeschränkt wird. Da ich in diesem Text natürlich so neutral wie möglich vorgehen wollte, möchte ich vorher noch deutlich herausstellen, dass der Beschluss in jedem Fall negativ zu bewerten ist und parteipolitische Überlegungen in solchen Fragen keine Rolle spielen sollten.
Viel Spaß beim Lesen und kommentieren!
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die als „Asylkompromiss“ bezeichneten Entscheidungen des Bundesrats am 19. September 2014 haben zu einer kontroversen Debatte innerhalb der Partei Bündnis 90/Die Grünen (im Folgenden „Grüne“ oder „Die Grünen“) geführt. Der Grüne Ministerpräsident Winfried Kretschmann hatte dem Kompromissvorschlag der Bundesregierung zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes zugestimmt und dem zustimmungspflichtigen Gesetz damit die erforderliche Mehrheit im Bundesrat verschafft. In der darauf folgenden öffentlich geführten innerparteilichen Debatte wurde Kretschmann für diese Entscheidung scharf kritisiert. So wird zum Beispiel der grüne Innenpolitiker Volker Beck mit den Worten zitiert: „Heute wurde das Menschenrecht auf Asyl für einen Appel und ein Ei verdealt“ [1]. Diese, auch von vielen anderen grünen Spitzenkräften geäußerte, Kritik zielt darauf ab, dass die Zugeständnisse der Bundesregierung zu gering seien, um eine Zustimmung seitens der Baden-Würtembergischen Landesregierung zu rechtfertigen.
Der folgende Essay ergründet, was der „Asylkompromiss“ für die zukünftige strategische Ausrichtung der Grünen bedeutet. Dazu werde ich zunächst einen Überblick über die relevanten Positionen im Koalitionsvertrag der Bundesregierung geben und diese mit dem tatsächlich beschlossenen Kompromiss vergleichen, um ein Verständnis für den Inhalt der getroffenen Entscheidung zu schaffen. Im Anschluss untersuche ich verschiedene mögliche strategische Implikationen für die Grünen auf ihre Plausibilität. Diese Analyse ist angesichts der räumlichen Beschränkung des Essays nicht erschöpfend möglich. Dennoch können die von mir gewonnenen Erkenntnisse einen Beitrag zur wissenschaftlichen Betrachtung des Falls und seiner innerparteilichen strategischen Aufarbeitung liefern.
Inhalt des Gesetzespakets
Der Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD für die aktuelle Bundestagswahlperiode enthält einige Passagen zu Fragen des Asylrechts. Im Folgenden beschreibe ich die für den „Asylkompromiss“ relevanten Positionen im Koalitionsvertrag und stelle sie den Inhalten des Kompromisses vergleichend gegenüber.
Eine Kernfrage der Debatte um den „Asylkompromiss“ ist die Klassifizierung der Staaten Bosnien und Herzegowina, Mazedonien und Serbien als „sichere Herkunftsstaaten“. Die Bezeichnung hat zur Folge, dass Asylanträge von Menschen aus den genannten Staaten leichter als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden können [2]. Das vom Bundesrat gebilligte Gesetz [3] enthält diese Forderung aus dem Koalitionsvertrag [4].
Des Weiteren beinhaltete der „Asylkompromiss“ eine bereits im Koalitionsvertrag ([4], S.77) geforderte Reduktion des Arbeitsverbots für Asylsuchende auf drei Monate [3]. Da der „Inländervorrang“, welcher für die ersten fünfzehn Monate des Aufenthalts eine Vorrangprüfung verlangt und somit für die Arbeitserlaubnis der Asylsuchenden ein Fehlen geeigneter Deutscher Bewerber*innen voraussetzt, weiterhin besteht, ist die Wirkung der Regelung stark vom Einzelfall abhängig.
Veränderungen zwischen Koalitionsvertrag und „Asylkompromiss“ bestehen an zwei Punkten. Die im Koalitionsvertrag ([4], S.77) festgeschriebene Lockerung der Residenzpflicht wird erweitert. So werden Asylsuchende sich in Zukunft nicht nur, wie im Koalitionsvertrag gefordert, in ihrem Bundesland, sondern im gesamten Bundesgebiet frei bewegen können [5]. Weiterhin konnte eine Entlastung der Kommunen über die „Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift“ verhandelt werden. Beamt*innen, die an Verwaltungstätigkeiten für die Grundsicherung für Arbeitssuchende beteiligt sind, werden nun zu 35% vom Bund finanziert. Vorher betrug die Kofinanzierung 30%. Die Veränderung war im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen und kann, ähnlich wie die Lockerung der Residenzpflicht, als Zugeständnis der Bundesregierung gewertet werden.
Die Bewertung der erreichten Zugeständnisse ist inhärent politisch und übersteigt die Zielsetzung dieses Essays. Um die Bewertung für politische Entscheidungsträger*innen zu vereinfachen, möchte ich dennoch an dieser Stelle zu bedenken geben, dass Entlastungen der kommunalen Finanzen im Zuge der Neuverhandlungen der föderalen Finanzbeziehungen wahrscheinlich sind und die tatsächliche Wirkung der erhöhten Kofinanzierung vor diesem Hintergrund einer kritischen Betrachtung bedarf.
Strategische Implikationen
Der „Asylkompromiss“ hat das Potenzial, eine Neuausrichtung der grünen Strategie zu begründen. Diese Implikationen untersuche ich im Folgenden kurz vor dem Hintergrund der Koalitionsfähigkeit sowie der Oppositionsfähigkeit auf Bundesebene.
Parteienforscher*innen wie Marc Debus stellen in ihren Analysen der Koalitionsbildung fest, dass Koalitionen zwischen ideologisch ähnlichen Parteien eine höhere Entstehungschance aufweisen [6]. Vor diesem Hintergrund kann die Entscheidung Kretschmanns als Vorbereitung einer Schwarz-Grünen Koaltion auf Länderebene interpretiert werden. Dies hat auch für die zukünftigen Koalitionsoptionen auf Bundesebene Bedeutung. Während die Befürworter von Schwarz-Grün innerparteilich gestärkt aus dem Konflikt hervorgehen sollten, wächst die ideologische Distanz zwischen Grünen und der Linkspartei, die dem Kompromiss durchweg ablehnend gegenüberstand, weiter an. Ob der Asylkompromiss die Chance einer Grünen Regierungsbeteiligung im Ergebnis erhöht hat, oder der grüne Richtungskampf zu einer akuten Regierungsunfähigkeit der Partei führt, kann hier nicht beantwortet werden und verlangt weitere Forschungsarbeit.
Für die weitere Handlungsfähigkeit der Grünen als Oppositionspartei auf Bundesebene wurde mit dem Asylkompromiss eine Hürde geschaffen. Da es den Grünen nicht gelungen ist, eine Bundesratsmehrheit gegen das auf Bundesebene abgelehnte Kompromisspaket zu organisieren, werden sie auch in Zukünftigen Gesetzgebungsprozessen keine glaubhafte Drohung eines Bundesratsvetos aussprechen können. Die Bundesratsmehrheit hat sich von einer Oppositionsmehrheit zu einer unsicheren Mehrheit entwickelt. Der aus Oppositionssicht positive Effekt, dass Bundesregierungen politische Konfrontationen mit klaren Oppositionsmehrheiten im Bundesrat vermeiden und sich stattdessen auf konsensuale Gesetze beschränken [7], besteht nun nicht mehr. Somit hat der „Asylkompromiss“ negative Folgen für die Oppositionsfähigkeit der Grünen auf Bundesebene.
[1] vgl. Gathmann, Florian: „Grüner Streit über Asylkompromiss: Kretschmann, der Sündenbock“, Spiegel Online, 19.09.2014, http://www.spiegel.de/politik/deutschland/asylkompromiss-koalition-gerettet-gruene-in-not-a-992643.html , aufgerufen am 04.12.2014
[2] vgl. http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2014/asylrecht/281460 , aufgerufen am 04.12.2014
[3] vgl. Bundestagsdrucksache 18/1528, S.7
[4] vgl. „Deutschlands Zukunft gestalten“ – Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S.76
[5] vgl. Preuß, Roland: „So sieht der Asylkompromiss aus“, Süddeutsche Zeitung Online, 19.09.2014, http://www.sueddeutsche.de/politik/herkunftsstaaten-und-residenzpflicht-so-sieht-der-asylkompromiss-aus-1.2137533 , aufgerufen am 04.12.2014
[6] vgl. Debus, Marc: „Party Competition and Government Formation in Multilevel Settings: Evidence from Germany“ in Government and Opposition, Band 43, Ausgabe 4, 2008, S.534
[7] vgl. Manow, Philip; Burkhart, Simone: “Legislative self-restraint under divided Government in Germany, 1976-2002” in Legislative Studies Quarterly, Band 32, Ausgabe 2, 2007, S.183
0 Kommentare:
Kommentar veröffentlichen