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Dienstag, 30. September 2014

Erbschaftsteuer: Perspektiven für eine progressive Reform

Die Erbschaftsteuer ist ein wenig beachtetes politisches Steuerungsinstrument. Ihre Bedeutung für das Gesamtsteueraufkommen in Deutschland ist mit ca. 4-5 Milliarden € jährlich gering. Trotz dieser niedrigen Belastungen von Erben in Deutschland wird jeder Forderung um eine Erhöhung der Erbschaftsteuer oder eine Verbreiterung ihrer Bemessungsgrundlage sehr emotional begegnet. Das ist nicht unverständlich, stellt der Tot eines geliebten Menschen schon ohne Erbschaftssteuer eine große psychische Belastung da. Der Gedanke, die Erinnerung an die Verstorbenen (etwa in Form eines Familieneigenheims oder traditioneller Schmuckstücke) versteuern zu müssen und dadurch vielleicht zu verlieren, ist für viele bereits in der Zeit vor dem Ernstfall nicht zu ertragen. Auch wenn diese Angst in Anbetracht der diskutierten Freibeträge jeder sachlichen Grundlage entbehrt, muss sie in der Debatte ernst genommen werden. Ich hoffe, mit diesem Beitrag die Diskussion in der Öffentlichkeit und Parteiintern ein Stück in eine sachlichere Richtung zu lenken.

Wieso Erbschaftssteuern?

Wieso halte ich die Erbschaftssteuer (genauer „Erbschaft- und Schenkungssteuer“) trotz ihrer geringen fiskalischen Effekte für einen wichtigen Aspekt von Steuergerechtigkeit? Die Antwort ist simpel: weil sie die einzige Steuer ist, die sowohl mit linken als auch liberalen Argumenten begründet werden kann und damit ein großes Akzeptanzpotenzial bietet. Aus linker Sicht ist die Umverteilung von Vermögen ein wichtiger Beitrag zu Gerechtigkeit und Gemeinwohl. Diese Feststellung ist trivial und muss hier nicht weiter ausgeführt werden [1].
Realpolitisch interessanter ist die liberale Argumentationsmöglichkeit für die Steuer. Denn wer ernsthaft behauptet, ihm*ihr liege die „Leistungsgerechtigkeit“ (im liberalen Duktus natürlich rein auf Erwerbsarbeitsleistung fixiert) am Herzen, wird Erbschaften und Schenkungen als leistungsloses Einkommen ablehnen. Sie haben nichts mit der liberalen kapitalistischen Ordnung zu tun, sondern sind ein Überbleibsel aus der feudalen Gesellschaft, in der Reichtum noch stärker als heute durch Herkunft bestimmt war. Auch heute gilt für die Erbschaft: wer hat, dem*der wird gegeben. So konstatiert das deutsche Institut für Altersvorsorge in der 2011 erschienenen Studie „Erben in Deutschland“, dass „die Höhe der Erbschaft mit dem Einkommen [steigt].“ [2]. Neben der marktliberalen „Leistungsgerechtigkeit“ kann also auch die linksliberale „Chancengerechtigkeit“ nicht für die Legitimation von Erbschaften dienen. Was liegt näher, als die ohnehin notwendige Finanzierung des Staates in stärkerem Maße durch eine Steuer auf Erbschaften und Schenkungen sicherzustellen?

Warum ist das Thema aktuell?

Die Erbschaftssteuerdiskussion kocht momentan durch mehrere Ereignisse erneut hoch. Das relevanteste davon ist sicherlich das erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches die enormen Vergünstigungen von 85 bzw. 100% auf Betriebsvermögen für verfassungswidrig erklären dürfte. Außerdem hat die Grüne Bundestagsfraktion jüngst eine Studie über mögliche Umgestaltungen der Erbschaftssteuer erstellen lassen, um die im Bundestagswahlkampf geforderte Verdopplung des Erbschaftssteueraufkommens mit einem handfesten Konzept zu hinterlegen. Da ich die DIW-Studie in diesem Post häufig zitiere, beziehen sich alle im Text folgenden Seitenangaben auf sie.
Das Ergebnis der Studie hat Kathrin-Göring Eckhardt – zur Überraschung vieler Grüner Finanzpolitiker*innen – dazu veranlasst, die geforderte Erhöhung in einem Interview mit dem Handelsblatt als unmachbar zu stilisieren. Ich gehe in diesem Post nicht auf die berechtigte Kritik an der unterschätzten Steuerbasis der DIW-Studie ein (siehe zum Beispiel http://www.nachdenkseiten.de/wp-print.php?p=22310 ). Stattdessen argumentiere ich, dass auch auf Grundlage der DIW-Daten ein zufriedenstellendes und realpolitisch durchsetzbares Erbschaftsteuerkonzept entwickelt werden kann. Dazu stelle ich zunächst theoretische Überlegungen zu wünschenswerten Erbschaftsteuerkonzepten auf, betrachte relevante Gütekriterien und wende sie im Anschluss exemplarisch auf Beispielkonzepte aus der DIW-Studie an.

Bausteine eines Erbschaftssteuerkonzepts

Freibeträge

Die Wahl der Freibeträge ist für das Erbschaftsteuerkonzept entscheidend. Dabei lassen sich die Verwandtschaftsabhängigkeit, die Höhe der persönlichen Freibeträge und der Unternehmensfreibeträge unabhängig voneinander bewerten und abwägen.
Im heutigen Erbschaftsteuerrecht werden Freibeträge abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erb*innen und Erblasser*innen in unterschiedlicher Höhe gewährt. Diese Regelung ist aus mehreren Gründen problematisch. Auf der normativen Ebene widerspricht die einseitige Bevorzugung von engen Verwandten dem liberalen Staat. Die Entscheidung, wer welchen Teil eines Vermögens erbt, sollte von den Erblasser*innen selbst bestimmt und nicht durch das Steuersystem beeinflusst werden (zwar ist eine Steuerung politisch gewünschter Ereignisse durch Steuern durchaus sinnvoll. Im konkreten Fall ist dies jedoch eine nicht verhältnismäßige Privilegierung traditioneller Familienstrukturen. Ein Pflichtanteil am Erbe für nahe Angehörige reicht völlig aus, um ihre Existenz dauerhaft zu sichern). Auch aus ökonomischer Sicht ist die Anreizwirkung der Statusabhängigen Freibeträge zu kritisieren. Unternehmer*innen könnten bei ihrer Nachfolgeentscheidung ihre engen Verwandten bevorzugen, um von den Freibeträgen zu profitieren. Ob diese jedoch die richtigen für die daraus entstehende Verantwortung sind, muss bezweifelt werden [3]. Das Problem der Fehlallokation ist ein generelles Problem der Erbanfallsteuer, die auf mehrere Personen verteilte Erbschaften begünstigt. Leider wurde die aus dem angelsächsischen Raum bekannte Nachlasssteuer, die dieses Problem durch einen auf das Erbe angewandten Freibetrag lösen kann, nicht im DIW-Gutachten untersucht, sodass die später vorgestellten Ansätze diesen vielversprechenden Ansatz außen vor lassen. Realpolitisch könnte eine Entkopplung von Verwandtschaftsgrad und Freibeträgen zu Widerstand führen, da die Steuerstruktur signifikant verändert wird. Da Menschen jedoch in unterschiedlichen Erbfällen in verschiedenen Rollen auftreten, ist dieser Effekt zunächst reine Spekulation und vermutlich begrenzt.
Die Höhe der Freibeträge ist eine schwer abzuwägende Fragestellung bei der Konzeption eines Erbschaftsteuerrechts. Höhere Freibeträge dürften im Allgemeinen die Erhebungskosten der Steuern absolut reduzieren, da weniger Vermögenswerte erhoben und bewertet werden müssen. Ob dieser Effekt durch eine häufigere Bewertung nicht steuerpflichtiger Vermögenswerte zur Reduktion von Unsicherheit wett gemacht wird, kann ich anhand der mir vorliegenden Studien zur Steuer nicht beurteilen. Fest steht, dass höhere Freibeträge sowohl kleine als auch große Erbschaften entlasten, aber auch geringere Einnahmen in Aussicht stellen. Bei Freibeträgen auf Betriebsvermögen muss des Weiteren bedacht werden, dass kleinere Unternehmen in der Regel schwieriger zu veräußern sein sollten als große Unternehmen. Deshalb sollten sie von der Steuer ausgenommen werden. Insgesamt sind sowohl bei den persönlichen Freibeträgen (welche im Übrigen nicht mehr nach 10 Jahren erneuert [4] werden sollten, um Steuervermeidung einzudämmen) als auch bei Freibeträgen auf Betriebsvermögen moderate Freibeträge sinnvoll, um eine angemessene Berücksichtigung der verschiedenen Argumentationslinien zu gewährleisten.

Begrenzung Unternehmenssteuerlast

Viele Vorschläge des DIW-Gutachtens verwenden Höchstgrenzen, bis zu denen Betriebsvermögenssteuersätze ansteigen können. Da die Angst vor Insolvenzen aus Substanzbesteuerung ungeachtet jeglicher empirischer Evidenz [5] die öffentliche Debatte bestimmt, werden diese realpolitisch wohl nicht zu vermeiden sein. Ich plädiere für eine möglichst hohe Grenze, um eine relevante Besteuerung von Betriebsvermögen und eine angemessene Progression zu ermöglichen. Ebenfalls bedenkenswert wären Varianten, in denen ein Teil der Steuerschuld dadurch vermindert wird, dass entsprechende Anteile am Unternehmen an die Mitarbeiter*innen abgegeben werden. So können Liquiditätsprobleme vermieden werden und nebenbei wird das gesamtgesellschaftliche Produktivvermögen wirksam umverteilt und unter Umständen demokratisiert. Inwiefern derartige Übergaben über Zwangskapitalisierungen oder Anteilsverkäufe abgewickelt werden und welche demokratischen Rechte der Belegschaft daraus erwachsen (hier wären sowohl genossenschaftliche als auch am Kapital bemessene Organisationsmodelle denkbar), muss noch eingehender diskutiert werden und würde den Umfang dieses Posts sprengen.

Steuersätze

Steuersätze können nur komplementär zu Freibeträgen diskutiert werden. Schließlich benötigen hohe Freibeträge auch hohe Steuersätze, wenn das Einnahmeziel erreicht werden soll. Analog ermöglicht eine breite Bemessungsgrundlage niedrigere Steuersätze. Die von mir aus Umverteilungsgründen als wünschenswert erachtete Progression lässt sich ebenfalls entweder de facto durch hohe Freibeträge oder direkt durch progressive Steuersätze sicherstellen. Hier wird politisch zu bewerten sein, inwiefern ein einfacher, flacher Steuersatz die entgangene Progressionswirkung und damit die höhere Belastung niedriger Erbschaften aufwiegt. Da diese Frage vor allem eine der politischen Strategie ist und mir keine Studien zur subjektiven Bewertung von einfachen im Vergleich zu komplexen Steuersystemen vorliegen, werde ich ihr hier keine weitere Beachtung schenken.

Kriterien für ein gutes Erbschaftssteuerkonzept

Im Folgenden beschreibe ich kurz, welche Kriterien auf die einzelnen Vorschläge des DIW angewandt werden können, um diese zu beschreiben und zu bewerten. Alle Kriterien lassen sich aus der DIW-Studie direkt ablesen. Auf wenig quantifizierbare Kriterien wie „Einfachheit“ werde ich in meiner Analyse verzichten, obgleich sie für die endgültige Entscheidung zugunsten eines Konzepts wichtig werden können.

Erwartete Einnahmen

Bei einer Steuer sind die erwarteten Einnahmen entscheidend. Steuerkonzepte mit hohen Einnahmen bieten nicht nur stärkere finanzielle Entlastungen für den Staat, sondern werten auch die Steuerungswirkung der von mir als wichtig erachteten Erbschaftssteuer aus. Da wir Grünen zur Bundestagswahl die Forderung der Aufkommensverdopplung propagiert haben, werde ich in meine exemplarischen Betrachtungen nur Konzepte einbeziehen, welche dieses Ziel erreichen. Grundsätzlich gilt: je höher die erwarteten Einnahmen, desto besser.

Anzahl Steuerpflichtige

Das DIW weist in seiner Studie auch die Anzahl der erwarteten Steuerpflichtigen je Konzept aus. Als Kennzahl ist sie jedoch zweischneidig. Auf der einen Seite bedeutet eine niedrige Anzahl an Steuerpflichtigen meistens, dass sich die Steuererhebung auf große Erbschaften beschränkt. Dann kann durch geringeren Verwaltungsaufwand ein großer Umverteilungseffekt erreicht werden. Des Weiteren sind weniger Menschen dazu geneigt, gegen die geplante Erbschaftssteuererhöhung vorzugehen, wenn sie nicht selbst betroffen sind. Auf der anderen Seite müssen die Besteuerten in einem System mit wenigen Steuerpflichtigen pro Kopf mehr bezahlen und haben einen zusätzlichen Grund für Widerstand. Da Personen, die große Erbschaften erwarten, meist ohnehin größere ökonomische Ressourcen haben, wirkt ihre Stimme durch Multiplikatoreffekte ungleich höher als die von Normalsteuerzahler*innen. Wie groß das Mobilisierungspotenzial der besteuerten Minderheit ist, kann jedoch nicht seriös abgeschätzt werden. Alles in Allem denke ich, dass die Anzahl der Steuerpflichtigen auf jeden Fall nicht deutlich erhöht werden sollte. Dies würde lediglich dem Argument „die Grünen wollen dem Mittelstand schaden“ Vorschub leisten und somit für die Reform kontraproduktiv sein.

Änderung der Zahlungsstruktur

Hierunter zähle ich nicht nur Veränderungen bezüglich der unterschiedlichen Besteuerung verschiedener Verwandtschaftsgrade, sondern auch eine Verschiebung der Einnahmen hin zu einer höheren Belastung der Betriebsvermögen. Erstere sollten von uns klar vorangebracht werden, um den oben beschriebenen Ungerechtigkeiten in diesem Bereich zu beseitigen. Allerdings sollte dabei beachtet werden, dass starke Verschiebungen starke Widerstände hervorrufen können und somit moderaten Veränderungen der Vorzug eingeräumt werden sollte. Zweitere sind in jedem Fall positiv zu bewerten, da Betriebsvermögen momentan viel zu gering besteuert sind. Dabei müssen wir darauf achten, insbesondere kleine Unternehmen nicht zu stark zu besteuern, sondern die Last durch große, leicht veräußerbare Unternehmen erbringen zu lassen. Eine Progression ist wünschenswert.

Erhebungskosten

Wie bei der Höhe der erwarteten Einnahmen erschließt sich bei den Erhebungskosten sofort, welche Werte als positiv anzusehen sind. Da Bürger*innen verständlicherweise möglichst viele sinnvolle öffentliche Projekte durch ihre Steuern verwirklicht sehen wollen, ist die Minimierung von Verwaltungskosten beim Staat wichtig. Auch die Kosten, welche die Besteuerten selbst tragen müssen, sollten so klein wie möglich gehalten werden. Fast alle vom DIW diskutierten Modelle würden Erhebungskosten reduzieren, weswegen sie ein Fortschritt zum status quo wären. Auch wenn es Unterschiede zwischen den einzelnen Vorschlägen bezüglich ihrer Kosten gibt, sollte dieser Punkt nicht überbewertet werden. Wenn etwa eine komplexe Progression dazu führt, dass die Steuer an sich gerechter wird, kann dies höhere Erhebungskosten durchaus rechtfertigen.

Vorschläge für ein neues Erbschaftsteuerrecht

Nach den theoretischen Vorüberlegungen komme ich nun zur Analyse des aktuellen Systems sowie 5 ausgewählter Modelle aus der DIW-Studie. Ich habe für die Analyse Modelle gewählt, die mir für eine weitere Programmdebatte diskussionswürdig erschienen oder die gute Aspekte enthalten.

Der Status Quo

Die momentane Erbschaftsteuer wird auf den Seiten 9-14 der DIW-Studie kurz beschrieben. Sie schafft nach der Studie ein Aufkommen von 4,1 Mrd.€, wird von 112.000 Steuerzahlenden aufgebracht und kostet ganze 4,5% an Verwaltungskosten in Bezug auf das Aufkommen (alle Daten aus s. 69-70). Strukturell lässt sich feststellen, dass Ehegatten/Lebenspartner*innen und Kinder nur in 4% der Erbanfälle belastet werden, während Erbschaften an Geschwister oder nicht bzw. entfernt Verwandte in mehr als jedem zweiten Fall zahlen müssen. Obwohl das Betriebsvermögen (im weiteren Sinne) 15% der Erbschaftserwerbe ausmacht, macht es nur 1% des Steueraufkommens aus. Auch Grundvermögen sind aufgrund der Regelungen zu selbstgenutzten oder vermieteten Wohnimmobilien (S.12) leicht privilegiert, während sonstige Vermögen überproportional in der Steuerlast berücksichtigt werden. Somit bestätigt die Analyse des Status Quo alle Kritikpunkte, welche häufig an diesen angebracht werden.

Modell 1: Einfaches Mittelmaß

Das erste vom DIW diskutierte Modell (S.71-73) gewährt einen hohen, aber noch moderaten persönlichen Freibetrag von 200.000€, einen moderaten flachen Steuersatz von 30%, keine Freibeträge für Betriebsvermögen, aber eine Begrenzung der Steuerlastquote für Unternehmen auf 15%. Betriebsvermögen werden mit einem Steueranteil von 17% überproportional herangezogen. Aufgrund der fehlenden Freibeträge, der flachen Steuersätze und der niedrigen Belastungsgrenze für Unternehmen besteht nur eine sehr begrenzte Progression. Das Aufkommen wird wie geplant verdoppelt (+96%), während sich die Anzahl der Steuerzahlenden (-48%) und die relativen Erhebungskosten (-68%) im Vergleich zu heute deutlich verringern. Besonders nahe Verwandte (Ehegatten/Lebenspartner*innen, Kinder, Enkel) werden durch das Modell stärker belastet, während entferntere Verwandte entlastet werden.
Modell 1 ist attraktiv, weil es wenige Menschen belastet, günstig in der Erhebung ist, aber trotzdem die gewünschte Einnahmesteigerung bringt. Negativ ist vor allem die fehlende Progression (insbesondere bei Betriebsvermögen).

Modell 4: Niedrige Flat-Tax

Im Modell 4 (S.80-83) wird ein niedriger persönlicher Freibetrag von 100.000€ gewährt, der Steuersatz liegt bei 25% und es gibt sowohl einen abschmelzenden Freibetrag von einer Million € für Betriebsvermögen, als auch eine Begrenzung der Steuerlastquote auf 20%. Das Betriebsvermögen wird somit proportional zum Erwerb (16% d. Steuern) herangezogen. Seine Besteuerung ist progressiver als im Modell 1 ausgestaltet. Das Aufkommen wird verdoppelt (+102%), während die Anzahl der Steuerzahlenden (-5%) ungefähr gleich bleibt und sich die Erhebungskosten (-55%) deutlich reduzieren. Die Verschiebungen bezüglich des Verwandheitsgrades ähneln denen in Modell 1.
Modell 4 ist attraktiv, weil es für Ottonormalerb*innen recht simpel zu verstehen ist und bei den Betriebsvermögen eine bessere Progression als Modell 1 sicherstellt. Negativ anzumerken ist die fehlende Progression bei nicht-Betriebsvermögen.

Modell 8: progressiv und betriebsschonend

Auch Modell 8 (S.92-94) enthält einen persönlichen Freibetrag von 100.000€. Im Gegensatz zum 4. Modell gibt es darin einen abschmelzenden Freibetrag von 2 Millionen € auf Betriebsvermögen und einen progressiven Steuertarif. Betriebsvermögen werden leicht unterproportional (12% d. Steuern) berücksichtigt, aber bis zur Maximalbelastung (15%) progressiv veranlagt. Das Steueraufkommen wird verdoppelt (+107%), während die Anzahl der Steuerzahlenden ungefähr gleich bleibt (-7%) und die Erhebungskosten deutlich sinken (-56%). Die Verschiebungen bezüglich des Verwandtheitsgrades ähneln denen der vorangegangenen Modelle.
Modell 8 ist attraktiv, weil es progressiv gestaltet ist und somit eine größere Umverteilungswirkung entfaltet. Leider wird dieser Vorteil durch eine niedrige maximale Steuerlastquote bei Betriebsvermögen konterkariert.

Modell 12: hohe Flat-Tax

Modell 12 (S.104-106) gewährt einen hohen persönlichen Freibetrag von 200.000€, einen niedrigen, abschmelzenden Freibetrag von 1 Million € für Betriebsvermögen (welches mit 14% d. Steuerlast proportional herangezogen wird) und eine Begrenzung der Steuerlastquote auf 20%. Der Steuersatz von 40% ist im Vergleich zu anderen Modellen hoch, weswegen auch die reduzierte Anzahl an Steuerzahlenden (-52%) eine im Vergleich zu den bisherigen Modellen höhere (+139%) Aufkommenserhöhung stemmen kann. Besonders positiv ist der stark reduzierte Erhebungsaufwand (-74%). Die Verschiebung der Belastung zuungunsten näherer Verwandter ist etwas deutlicher als in den vorigen Modellen.
Modell 12 zieht seine Attraktivität aus der hohen Aufkommenswirkung bei niedrigen Verwaltungskosten. Auch die Reduktion der Steuerpflichtigen ist positiv anzumerken. Negativ ist am Konzept primär, dass ein Steuersatz von 40% in der öffentlichen Debatte für scharfe Gegenkampagnen missbraucht werden kann und dass durch die Freibeträge nur eine begrenzte Progressionswirkung gewährleistet wird.

Modell 20: progressives Abzinsmodell

Modell 20 (S.128-130) bietet geringe persönliche Freibeträge von 100.000€ und einen progressiven Steuersatz. Bei Betriebsvermögen wird kein Freibetrag gewährt. Stattdessen ist im Rahmen eines Abzinsmodells die zinslose Stundung der Zahlungen der Betriebssteuerschuld über 10 Jahre erlaubt. Durch diese Regelung werden Betriebsvermögen stärker progressiv belastet als in anderen Modellen, ohne dass ein Liquiditätsproblem befürchtet werden muss. Das Steueraufkommen ist nominal das höchste der erwähnten Modelle (+168% zum status quo), allerdings kann es sich aufgrund der Stundungsregelung real insbesondere in Zeiten hoher Inflationsraten (die momentan jedoch nicht erwartbar sind) deutlich reduzieren. Die Zahl der Steuerzahlenden bleibt gleich (-1%), die Verwaltungskosten sinken deutlich (-66%). Strukturelle Verschiebungen bezüglich der Verwandtschaftsgrade ähneln denen aus Modell 12.
Modell 20 ist mein persönlicher Favorit. Es bietet eine starke Progression, die auch bei Betriebsvermögen wirkt, ohne dabei Liquiditätsprobleme zu erzeugen. Negativ anzumerken ist lediglich, dass das Abzinsmodell in der öffentlichen Debatte schwer zu erklären sein dürfte und seine Auswirkungen auf Liquiditätspräferenzen noch geklärt werden müssen.

Fazit

Eine Verdopplung des Erbschaftssteueraufkommens ist realpolitisch wie ökonomisch umsetzbar und in Anbetracht der steigenden Vermögensungleichheit in Deutschland dringend geboten. Wir Grüne haben nun verschiedenste Konzepte zur Auswahl, aus denen wir unser endgültiges Konzept erstellen können. Wenn wir dieses einfach, gerecht und progressiv ausgestalten, können wir das Thema politisch gut vorantreiben. Dabei sollte sich unser Vorschlag in Punkto der gerechten Einbeziehung von Betriebsvermögen und der Verwandschaftsunabhängigkeit von denen der politischen Konkurrenz abheben können und der Erbschaftssteuerdebatte neue Facetten hinzufügen.

Endnoten:
[1]: Für eine genauere Behandlung siehe: Richard Wilkinson and Kate Pickett, Gleichheit ist Glück: Warum gerechte Gesellschaften für alle besser sind. Berlin: Tolkemitt Verlag, 2009.
[2]: Dr. Reiner Braun, Ulrich Pfeiffer, and Lorenz Thomschke, “Erben in Deutschland: Volumen, Verteilung und Verwendung.” Deutsches Institut für Altersvorsorge, 2011.
[3]: vgl. S. 33-34 in Wissenschaftlicher Beirat des Bundesministeriums für Finanzen, “Die Begünstigung des Unternehmens­ vermögens in der Erbschaftsteuer.” Bundesministerium für Finanzen, 2012.
[4]: vgl. S. 79 in Jörg Dribeck, Erbschaftsteuer leicht gemacht. Berlin: Ewald von Kleist Verlag, 2009.

[5]: vgl. S. 30 (gleiche Literatur wie [3])

Donnerstag, 6. März 2014

Schluss mit der Israelkritik!

Warum linke Solidarität mit Israel nicht nur möglich, sondern geboten ist.

Um dem sich nach der provokanten Überschrift sicherlich formierenden Shitstorm gleich den Wind aus den Segeln zu nehmen: Dieser Post handelt NICHT von Kritik an der Politik der israelischen Regierung. Kritik an einzelnen Regierungsentscheidungen belebt den demokratischen Prozess und muss in jedem Fall möglich sein (ich kritisiere zum Beispiel die rassistische Asylpolitik der Regierung Netanjahu [1]). Mir geht es hier stattdessen um eine genauere Betrachtung der sogenannten „Israelkritik“ und eine grundsätzliche Positionierung zur Legitimität eines jüdischen Nationalstaates aus linker Sicht.

Schon der Begriff „Israelkritik“ verdeutlicht einen Anspruch, der über die Kritik an der konkreten Politik der israelischen Regierung hinausgeht. So weißt etwa Yaakov Hadas-Handelsman, israelischer Botschafter in Deutschland, zurecht darauf hin, dass Begriffsäquivalente wie „Chinakritik“ oder „Russlandkritik“ in der deutschen Sprache ungebräuchlich sind [2]. „Israelkritik“ stellt sich im Gegensatz zur konkreten Kritik an Staatshandlungen explizit oder implizit als Kritik am Konstrukt Israel als jüdischen Staat auf. Es lohnt an dieser Stelle also, den zionistischen Grundgedanken etwas genauer zu beleuchten.

Völkerrechtliche Legitimität

Die Idee eines jüdischen Nationalstaates ist nicht, wie von vielen geglaubt, eine Reaktion auf den Holocaust. Tatsächlich wurde die Idee eines jüdischen Nationalstaates bereits 1896 vom Schriftsteller Theodor Herzl aufgeworfen [3]. Für ihn und andere Zionist*innen (so bezeichnen sich Menschen, die einen jüdischen Nationalstaat unterstützen) war ein solcher "Judenstaat" zum Einen dazu geeignet, Sicherheit vor Antisemitischen Pogromen herzustellen, die alle Jüd*innen bereits zu diesem Zeitpunkt bedrohten. Zum Anderen war auch ein ganz gewöhnliches Nationalgefühl für die Staatsbestrebungen verantwortlich, welches radikale Linke gerne als Anhaltspunkt für „Israelkritik" verwenden. Auf diese Kritik möchte ich später eingehen. Für den Augenblick können wir festhalten, dass sich Jüd*innen nicht (nur) als Religionsgemeinschaft, sondern als Volk definiert haben. Sie umfasste und umfasst auch säkulare Jüd*innen.

Für die Zionist*innen schien das heutige Israel als nationale Heimstätte für das jüdische Volk aufgrund dessen historischer Wurzeln am geeignetsten. Entgegen einer populären anti-israelischen Falschbehauptung lebten zu jeder Zeit Jüd*innen in diesem Gebiet. Es lag seit 1922 im britischen Mandatsgebiet „Palästina", welches neben dem heutigen Israel aus den heutigen palästinensischen Autonomiegebieten und dem heutigen Jordanien bestand. Als Übergabebedingung für das britische Mandat forderte der Völkerbund (Vorläufer der Vereinten Nationen) die Verwirklichung der Balfour-Erklärung. Diese versprach die Einrichtung einer „nationalen Heimstätte in Palästina für das jüdische Volk"[4] und bildet somit einen wichtigen Teil der völkerrechtlichen Legitimation des Staates Israel, die vom UN-Teilungsplan 1947 erneut bestätigt wurde. [5]

Die „Nakba" und das Flüchtlingsproblem

Am 14.Mai 1948 war es schließlich so weit: David Ben-Gurion verliest die Unabhängigkeitserklärung und gründet damit den Staat Israel. Bereits in der Erklärung wendet er sich im Namen des israelischen Volkes "selbst inmitten mörderischer Angriffe, denen wir seit Monaten ausgesetzt sind – an die in Israel lebenden Araber mit dem Aufrufe, den Frieden zu wahren und sich aufgrund voller bürgerlicher Gleichberechtigung und [...] Vertretung in allen Organen des Staates an seinem Aufbau zu verteidigen" [6]. Dieses Zitat weist bereits auf zwei Dinge hin, die „Israelkritiker" gerne als Propaganda gegen den Staat nutzen. Zum Einen behaupten sie, Israel wäre ein Kriegstreiberischer Staat. Neben dem friedlichen Grundton zeigen auch konkrete Handlungen, wie zum Beispiel die Räumung des Gazastreifens unter der Regierung Scharon oder der just erfolgten Freilassung gefangen genommener Palästinenser*innen [7], den grundsätzlichen Willen seitens Israels sowohl zum Frieden als auch zu Konzessionen. Zum Anderen behaupten „Israelkritiker", der Staat sei keine wirkliche Demokratie. Tatsächlich wird die volle Gleichberechtigung arabischer Staatsbürger*innen nicht nur aus der Unabhängigkeitserklärung, sondern aus ihrer ganz realen Repräsentation in hohen politischen und militärischen Ämtern [8] deutlich.

Israels Unabhängigkeitserklärung wurde von den arabischen Staaten nicht anerkannt. Stattdessen erklärten sie dem neu gegründeten Staat bereits am Tag nach seiner Unabhängigkeitserklärung den Krieg. In diesem Krieg fand die Flucht vieler Palästinenser*innen statt. Die arabische Seite (und „Israelkritiker" hierzulande) sprechen in diesem Zusammenhang gerne von einer Vertreibung der Palästinenser*innen durch die Israelis, welche sie häufig als „Nakba" (dh. die Katastrophe) bezeichnen. Hier muss festgestellt werden, dass viele Menschen nicht durch israelische Soldaten vertrieben, sondern von arabischen Autoritäten zur Flucht aufgerufen wurden. Sie sollten so den Vormarsch der arabischen Truppen beschleunigen. [9] Außerdem möchte ich an dieser Stelle auf die in etwa gleiche Anzahl von Jüd*innen hinweisen, die während der Zeit des Unabhängigkeitskrieges aus den arabischen Staaten vertrieben wurden. Im Gegensatz zu den palästinensischen Flüchtlingen, die Israel teilweise repatriierte und/oder entschädigte, entschädigte die arabische Seite jüdische Flüchtlinge nicht für ihr Leid. Auch Ausgleichszahlungen an Israel blieben bisher aus. [10] Die öffentliche Fixierung auf die arabischen Flüchtlinge des Krieges betrachte ich aufgrund dieser Tatsachen als hochgradig tendenziös.

Palästinensische Flüchtlinge bekamen eine eigene UN-Flüchtlingsagentur (die UNRWA) und einen weltweit einzigartigen, weil unbegrenzt vererbbaren, Flüchtlingsstatus zugesprochen. Durch ihn ist es „Israelkritikern“ möglich, die Zahl palästinensischer Flüchtlinge um den Faktor 5 zu übertreiben (während tatsächlich „nur“ ca. 590.000 Menschen flüchteten [11], besitzen heute ca. 3,5 Millionen Palästinenser*innen den Flüchtlingsstatus [12]). Die Lage der Palästinensischen Flüchtlinge in den arabischen Staaten ist seit jeher prekär, weil die Meisten dieser Staaten (mit Ausnahme Jordaniens) auf eine tatsächliche Inklusion in das öffentliche Leben verzichteten. Das Leid der Geflüchteten in den Flüchtlingslagern der arabischen Staaten wird oft für Propaganda gegen Israel missbraucht. Arabische Mitschuld an dieser Situation verschweigen „Israelkritiker“ dabei gerne.

Berechtigte Kritik oder Antisemitismus?


Nachdem ich die Gründungsgeschichte des Staates Israel im letzten Abschnitt kurz darstellte (die Darstellung besitzt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da eine vollständige Behandlung der Materie den Umfang dieses Posts bei Weitem sprengt), möchte ich nun konkret auf die Frage eingehen, wann Kritik im Bezug auf Israel antisemitsch ist. Außerdem werde ich einige weitere Beispiele für Falschbehauptungen bezüglich Israel nennen und widerlegen (auch hier ohne Anspruch auf Vollständigkeit).

Den Besten und einfachsten Indikator für Antisemitismus in der Nahostdebatte bietet der von Natan Sharansky entwickelte „3D-Test“ [13]. Die drei Ds beschrieben Eigenschaften, die antisemitische „Israelkritik“ auszeichnen.

Das erste D steht für die Dämonisierung des Staates Israels. Ein bekanntes Beispiel für eine derartige Dämonisierung ist Jakob Augsteins Aussage „Gaza ist ein Gefängnis. Ein Lager. Israel brütet sich dort seine eigenen Gegner aus.“ [14]. Mit der Bezeichnung „Lager“ löst Augstein somit Assoziationen zu den Konzentrationslager der Nazis aus. Wer sich ernsthaft und unvoreingenommen mit der Situation in Israel beschäftigt hat, wird diese Aussage sofort als antisemitische Hassrede entlarven. Dennoch entfalten gerade Vergleiche mit dem Nationalsozialismus in Deutschland eine besondere Wirkung, da sie zur Abwehr der eigenen Schuld dienlich sein können (nach dem Motto „die Juden sind ja auch nicht besser als die Nazis“). Der letzte Satz des Augstein-Zitats enthält darüber hinaus ein weiteres typisches Element des modernen Antisemitismus: die Täter-Opfer-Umkehr. Sie gibt Jüd*innen selbst die Schuld für den Antisemitismus und antisemitische Gewalt [15]. Dabei gerät die vollendete Irrationalität dieser Ideologie leicht ins Vergessen. Sie findet unabhängig der tatsächlichen Handlungen von Jüd*innen immer einen Weg, die Geschehnisse als Teil einer jüdischen Verschwörung umzudeuten.

Das zweite D steht für die Delegitimierung Israels. Sie zielt darauf ab, Israel auf der internationalen Bühne zu diskreditieren und die Forderung einer „ein-Staaten Lösung“ als legitime Alternative zum jüdischen Nationalstaat erscheinen zu lassen. „Israelkritiker“ wischen das legitime Interesse der Jüd*innen auf einen geschützten Raum durch die Behauptung, es gäbe im arabischen Raum keinen Antisemitismus, zur Seite. Auf die Notwendigkeit eines Schutzraumes für Jüd*innen werde ich im Fazit noch genauer eingehen. Deswegen möchte ich mich an dieser Stelle damit begnügen, auf Antisemitische Propaganda in arabischen Fernsehsendern hinzuweisen und eine Dokumentation hierzu in den Fußnoten zu verlinken [16].

Meistens ist die Delegitimierung mit dem dritten D, den doppelten Standards, verbunden. Darüber hinaus gibt es jedoch noch weitere doppelte Standards, die „Israelkritiker“ an den jüdischen Staat – und nur an diesen – anlegen. Ein Beispiel dafür ist die Resolution 3379 der UN, die den Zionismus als Rassismus bezeichnet und in eine Reihe mit den Unrechtsregimen in Zimbabwe und Südafrika (die Resolution wurde 1975 beschlossen) stellte.[17] Die UN erkannte 1991 durch die Rücknahme der Resolution deren Groteskheit an. Ihr 16-Jähriges Bestehen macht dennoch den doppelten Standard deutlich, mit dem allen Nationen der Welt das Recht auf einen eigenen Staat zugesprochen wird, während der Staat Israel ein rassistisches Gebilde sei.

Populäre Falschdarstellungen

Ich werde im folgenden einige persistente Vorurteile gegen Israel nennen und widerlegen. Dabei lasse ich offensichtlich falsche Vorwürfe, wie den des geplanten (wahlweise als ökonomische Ausblutung oder tatsächliche Abschlachtung dargestellten) Völkermordes an den Palästinenser*innen (der sich bereits durch einen einfachen historischen und ökonomischen Blick auf die Situation in den Autonomiegebieten erledigt, aber trotzdem immer wieder auch öffentlich vertreten wird), beiseite. Stattdessen konzentriere ich mich auf einige Behauptungen, die unter radikalen Linken auf große Zustimmung stoßen und deren Widerlegung eine tiefere Kenntnis von historischen Fakten voraussetzt.

Da wäre zum Einen die Falschbehauptung, Israel sei durch die britische Kolonialmacht gegründet worden, um die arabische Bevölkerung von ihrem Land zu vertreiben. Diese Kritik ist natürlich in linken Kreisen, die Neokolonialismus zurecht bekämpfen, sehr anschlussfähig. Allerdings hat sie nichts mit der tatsächlichen Entstehungsgeschichte Israels zu tun. Schließlich wurde das damalige Mandatsgebiet „Palästina“ erst 1922 an Großbritannien übertragen. Die erste große jüdische Migration nach Israel fand bereits am Anfang des 20. Jahrhunderts statt. So lebten 1914 bereits 90.000 Jüd*innen in „Palästina“, das damals noch dem osmanischen Reich angehörte [18] Migration und Staatsgründung wurden also von Jüd*innen selbst angestoßen. Auch von einer Unterstützung der jüdischen Immigration durch die Kolonialmächte kann ebenfalls keine Rede sein. Großbritannien setzte zum Beispiel 1920, als es sich das Gebiet noch mit Frankreich teilte, auf arabischen Druck Migrationsbeschränkungen für Jüd*innen fest. [19] Arabische Migration nach „Palästina“, die im selben Zeitraum ebenfalls vermehrt stattfand, beschränkten sie nicht.

Weiterhin wird Israel unter Linken häufig als Kriegstreiber*in dargestellt. Hierbei beziehen sich „Israelkritiker“ wahlweise auf einen der Kriege Israels oder den Beginn der zweiten Intifada. Beispielhaft für die israelischen Kriege werde ich Schuldfrage am Sechs-Tage-Krieg diskutieren. Hier werten „Israelkritiker“ den israelische Angriff auf die ägyptischen Truppen im Sinai als kriegstreiberischen Akt. Allerdings wurde er zum Einen durch den Aufmarsch großer Truppenkontingente im Sinai kombiniert mit kriegstreiberischer Rhetorik seitens Ägyptens, zum Anderen (und dies ist für die Völkerrechtliche Bewertung des Angriffes als Präventivschlag entscheidend) durch eine Blockade des Hafens von Eilat, einem wirtschaftlich entscheidenden Knotenpunkt im Golf von Akaba, provoziert. [20] Auch die Eroberung der Golan-Höhen durch Israel fällt unter das militärische Selbstverteidigungsrecht, da von der strategisch günstigen Position auf dem Berg Avital des Öfteren Angriffe auf israelische Zivilist*innen geführt wurden. [21]

Die Schuld für den Beginn der zweiten Intifada bei Ariel Scharon zu suchen ist bei Linken „Israelkritikern“ ebenfalls sehr beliebt, da Scharon als Vertreter des rechten politischen Spektrums ein bequemes Feindbild anbietet. Er bestieg am 28. September 2000 den Tempelberg in Jerusalem [22], der sowohl im Judentum als auch im Islam eine heilige Stätte darstellt und unter palästinensischer Verwaltung steht. Dies wird von vielen als Provokation angesehen, welche die darauf folgende Gewalt auslöste. Arafat und andere hohe palästinensische Funktionäre planten die Intifada jedoch bereits vor Scharons Besuch auf dem Tempelberg. [23] Neben der faktischen Inkorrektheit des Arguments soll hier erneut auf das antisemitische Motiv, die Jüd*innen seien selbst Schuld am Antisemitismus, hingewiesen werden. Dieses scheint bei vielen Vertreter*innen der These mehr oder weniger offensichtlich mitzuschwingen. Mindestens ist das Framing der „Schuld“ auf Seiten der Israelis grob verharmlosend, da palästinensischer Terrorismus dadurch als legitime Reaktion auf eine derartige Provokation erscheint.

Schließlich möchte ich noch auf das von vielen beschworene Tabu der Israelkritik eingehen. Der Vorwurf, man könne Israel nicht kritisieren, ohne als Antisemit*in bezeichnet zu werden, wird gerade in der deutschen „Israelkritik“ sehr häufig erhoben (manchmal in Kombination mit dem sekundär antisemitischen Vorwurf, „die Juden“ würden den Holocaust zu ihrem Vorteil ausnutzen). Er ist selbstverständlich haltlos, wie jede*r sieht, der*die einen Blick auf die (teilweise krass antisemitische [24]) Kritik an israelischer Politik in deutschen Medien wirft. Seine nichtsdestotrotz hohe Ausstrahlungskraft (wie die mediale Resonanz auf das „israelkritische“ Gedicht [25] von Günther Grass zeigt) verdankt er der Anschlussfähigkeit an das uralte antisemitische Motiv der Meinungsdiktatur der „jüdischen Presse“ [26], unter die „Israelkritiker“ wahrscheinlich auch diesen Text einordnen.


A leftist case for Israel

In den letzten Abschnitten habe ich beschrieben, wann Kritik am Staat Israel antisemitisch ist und welche Vorurteile gegen ihn bestehen. Nun wende ich mich den Gründen für einen positiven Bezug auf Israel aus einer radikal linken, Nationen ablehnenden Haltung, zu.

Ein Schutzraum für Jüd*innen ist heute leider immer noch so notwendig wie damals. Sie können an keinem anderen Ort der Welt davon ausgehen, vor antisemitischen Übergriffen geschützt zu sein [27]. Außerdem gilt: solange andere, sich als Volk definierende, Gruppen ein Recht auf einen eigenen Nationalstaat haben, sollte auch dem Judentum ein derartiges Recht zustehen.

Mein explizit positiver Bezug auf Israel, der über die Anerkennung seines Existenzrechtes hinausgeht, nimmt vor allem auf das Wesen des Antisemitismus Bezug. Er ist in seiner expliziten Form von einem eliminatorischen Wahn geprägt, der alle Jüd*innen vernichten will. Deswegen ist es aus menschenrechtlicher Sicht unbedingt geboten, jeder Form des Antisemitismus entgegenzutreten, selbst wenn sie nicht manifest eliminatorisch auftritt. Die „Israelkritik“, welche ich in diesem Text beschreibe, tritt zwar selten derart explizit (obwohl die Forderung nach einer Auflösung des jüdischen Staates im momentanen politischen Klima einer Vernichtung des Judentums den Weg ebnen würde und die Vernichtungsabsicht zumindest unterbewusst mitschwingt), bezieht sich aber immer auf alte antisemitische Vorurteile. Dies erlaubt es Antisemit*innen, unter dem Deckmantel der „Israelkritik“ Hass gegen den „kollektiven Juden“ [28] zu schüren. Somit kann sich Antisemitismus wie ein unentdeckter Virus unter den Menschen ausbreiten. Aufklärung und ein positiver Bezug auf Israel können die kulturellen Abwehrkräfte jedoch stärken. Das ist heute vielleicht wichtiger denn je.

Fußnoten: (alle Links am 4.3.2014 aufgerufen)

3: Herzl, Theodor: Der Judenstaat. Versuch einer modernen Lösung der Judenfrage. Berlin und Wien 1896
5: Ich kann hier nur einen kurzen Abriss der Gründungsgeschischte Israels geben. Eine ausführliche Beschreibung findet sich in: Rensmann, Jörg: Der Mythos Nakba: Fakten zur israelischen Gründungsgeschichte. Deutsch-Israelische Gesellschaft 2013
9: Rensmann, Jörg: Der Mythos Nakba: Fakten zur israelischen Gründungsgeschichte, Deutsch-Israelische Gesellschaft 2013
11: Davis, Leonard J.: Israel: Behauptngen und Tatsachen. Hänssler-Verlag. Neuhausen-Stuttgart 1987. S.150
12: Die Diffamierungskampagne gegen Israel: Fragen und Antworten. Botschaft des Staates Israel. S.15
15: Schwarz-Friesel, Monika: Sprache und Emotion. 2.Auflage. Francke Verlag. Tübingen und Basel 2013. S.344
18: Siehe [9] S.6
19: ebd. S.8
20: Siehe [11] S.53
21: ebd. S.103-6
26: siehe [15] S.346
27: Aktuelle Entwicklungen können auf http://antisemitism.org.il/# verfolgt werden

28: Schwarz-Friesel, Monika, Reinharz, Jehuda: Die Sprache der Judenfeindschaft im 21. Jahrhundert. Berlin, New York: de Gruyter, 2013. (Kap. 5.2 und 7.2)

Donnerstag, 27. Februar 2014

Anfrage an die Sarstedter Verwaltung: Diversity Management

Heute habe ich folgende Anfrage an die Sarstedter Verwaltung gestellt:

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Sehr geehrter Herr Bürgermeister Wondratschek,
Wir leben in einer pluralistischen und vielfältigen Gesellschaft. Nie zuvor wurde diese Realität stärker anerkannt und akzeptiert, als heute. Zunehmend wird Akzeptanz durch öffentliche Verwaltungen in aller Welt aktiv befördert.
Besonders hervorzuheben ist der Ansatz des "Diversity Management", welcher durch nordamerikanische Städte wie Toronto pioniert wurde und inzwischen auch in Deutschland auf immer mehr Interesse stoßt. Diversity Management unterscheidet sich gegenüber klassischer "Integrationspolitik" vor allem durch die Abkehr von der Defizitorientierung, welche Unterschiede als Problem begreift, hin zur Ressourcenorientierung. Es stellt damit die Stärken der Individuen in den Vordergrund und sucht Wege zur optimalen Nutzung derselbigen.
Für uns als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sarstedter Stadtrat ist die gleichberechtigte Teilhabe und Repräsentation aller Menschen ein ethisches Grundprinzip, nach dem wir unser politisches Handeln ausrichten. Über dieses ideele Argument hinaus sprechen auch handfeste praktische Vorteile für die Anwendung des Diversity-Ansatzes in der öffentlichen Verwaltung. So stellt Andreas Merx in seiner im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung verfassten Studie "Von Integration zu Vielfalt: Kommunale Diversitätspolitik in der Praxis" heraus, dass Diversitätspolitik in Verwaltungen zu einer besseren Repräsentanz diskriminierter Gruppen (zum Beispiel Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit Behinderung, alte Menschen, junge Menschen, Mitglieder nicht-christlicher Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, Alleinerziehende oder Menschen mit nicht-heterosexueller Identität) und zum Abbau von Diskriminierungen führt. Eine diversifizierte Verwaltung kann außerdem besser auf die individuellen Bedürfnisse der Bürger*innen eingehen, was zu einer höheren Akzeptanz in der Öffentlichkeit führen kann.
Dies vorausgeschickt frage ich die Verwaltung:
1. Misst die Verwaltung den Anteil ihrer Mitglieder, welche Mitglied in von Diskriminierung betroffenen Gruppen sind? Welche gesellschaftlichen Gruppen sind im Bezug zu ihrem Anteil an der Gesellschaft in der Verwaltung unterrepräsentiert?
2. Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung, um Unterrepräsentation abzubauen? Werden bei Ausschreibungen zielgruppenspezifische Ansprachen oder Informationsangebote verwendet?
3. Wie wird die Schaffung und Aufrechterhaltung einer diskriminierungsfreien Arbeitsumgebung innerhalb der Verwaltung gefördert? Werden dabei Ansätze wie Diversity-Trainings oder Diversity-Checks einbezogen?
4. Welche Stellen sind für den Abbau von Diskriminierung zuständig? Wie wird die Vernetzung zwischen einzelnen Akteur*innen unterstützt?
5. Inwiefern arbeitet die Verwaltung in relevanten Bereichen der Kund*innenbetreuung mit Betroffenenorganisationen zusammen, um die Empfänglichkeit für zielgruppenspezifische Probleme zu erhöhen?
mit freundlichen Grüßen,
Marcel Duda
(Fraktionsmitglied von Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Sarstedt)
"

Mein Zitat für die Pressemitteilung dazu lautete: "Sarstedt ist eine bunte und vielfältige Stadt. Sie ist für Menschen unterschiedlichster Herkunft, sexueller Orientierung oder Religion offen. Viele Kommunen in Deutschland beginnen, die Vielfalt ihrer Bevölkerung als Chance zu nutzen. Sie sprechen gezielt Menschen an, die von Diskriminierung betroffen sind, und versuchen, sie personell und inhaltlich in das Verwaltungshandeln einzubeziehen. Mit unserer Anfrage möchten wir eine Bestandsaufnahme darüber erhalten, welche erfolgreichen Ansätze anderer Kommunen durch die Stadt Sarstedt übernommen werden, um ein ansprechendes Angebot für alle Menschen zu schaffen."

Sonntag, 8. Dezember 2013

Texte auf anderen Webseiten

In den letzten Monaten habe ich vergleichsweise wenig auf diesem Blog geschrieben. Das lag jedoch nicht daran, dass ich schreibfaul war. Stattdessen habe ich viele Texte auf anderen Seiten oder für andere Medien verfasst. Die Texte, welche Online verfügbar sind, liste ich nun in diesem Dokument (ungeordnet) auf:

Das bedingungslose Grundeinkommen – Beginn der grünen Wachstumswende

Gleichheit ist für alle da!

Die europäische Vermögensabgabe

Grundwasser als Commons: Eine Alternative zu Markt und Zentralstaat (auch in englisch verfügbar)

Couple wages – reduce wage inequality!

Beitrag zum Grünen Bundestagswahlprogramm auf Grün.links.denken

Außerdem habe ich in den vergangenen Monaten einige Videos auf meinem Youtube-Kanal gepostet.

Viel Spaß beim Lesen und Schauen!

Donnerstag, 7. November 2013

"Ökozid" mit Haftstrafen beenden? Nicht mit mir!

Die Europäische Bürger*inneninitiative "End Ecocide" wird von anerkannten Persönlichkeiten unterstützt und derzeit häufig in Grünen Kontexten verbreitet. Während die Mehrheit der Äußerungen unterstützend waren, kann ich der EBI nicht meine Stimme geben. Um meine Position zum Thema auszudrücken, habe ich diesen, aus meiner Sicht sehr pointierten und zutreffenden, Blogpost von Alexander Nabert geteilt. Dabei bin ich häufig auf Unverständnis beziehungsweise harsche Ablehnung gestoßen.

Der Gegenwind bezog sich zumeist auf die Kritik am Begriff "Ökozid". Mir (und Alex) wurde vorgeworfen, dass ich eine eigentlich unterstützenswerte Alternative durch den Bezug auf eine unglückliche Begriffswahl diskreditiere. Dabei geriet der zweite Teil von Alex' Kritik ins Hintertreffen, obwohl er aus meiner Sicht viel entscheidender für die Ablehnung der EBI ist. Oder um es anders zu formulieren: der Begriff "Ökozid" ist aus historischen Gründen unmöglich, die Initiative wäre allerdings auch mit einem anderen Titel nicht unterstützungswürdig.

Meine inhaltliche Kritik am Aufruf werde ich im Folgenden durch eine Entgegnung auf drei Argumente, die in der Debatte immer wieder aufkamen, darlegen. Die Argumente stammen von den wenigen Menschen, welche sich sachlich und konstruktiv mit dem zweiten Teil der Argumentation ("es ist eine Systemfrage") auseinandergesetzt haben. Ebenso freue ich mich über konstruktive, sachliche und gerne auch kontroverse Kommentare zu diesem Post.

Die Frage der Verantwortung

Ein beliebtes Argument gegen Verweise auf systematische Zwänge lautet in leichten Variationen folgendermaßen: "Wer die Initiative mit Verweis auf die Systemfrage ablehnt, bietet Umweltsünder*innen die Möglichkeit, sich auf Sachzwänge zurückzuziehen ohne persönliche Verantwortung zu übernehmen."
Das Argument ist besonders interessant, weil es die Frage der "Verantwortung" aufgreift. Genau hier setzt auch meine Kritik an der Initiative an. Sie suggeriert, Umweltzerstörungen lägen in der direkten Verantwortung "der Entscheidungsträger". Während Kritik an der überhöhten politischen Gestaltungsmöglichkeit ökonomischer Eliten durchaus berechtigt ist, stellt sich die Frage, wer diese Macht zu verantworten hat. Die Antwort sollte in einer Demokratie lauten: Wir alle!

Wir sind es, die Naturzerstörung profitabel machen. Wir sind das System, das Profitstreben vor Gemeinwohl stellt. Wir alle reproduzieren die Denkstrukturen, die uns im jetzigen Wirtschaftssystem festhalten.
Die wichtigste kapitalistische Denkstruktur ist die Konkurrenz. Da alle Firmen auf dem Markt bestehen müssen, um nicht pleite zu gehen, müssen sie möglichst günstig produzieren. Sie brauchen deshalb Kapital, um sich die neusten Technologien leisten zu können. Ergo müssen sie wachsen. Firmen, die dem Wettbewerb nicht standhalten können, werden in kürzester Zeit durch Mitbewerber*innen geschluckt. Wie fragil das Überleben eines Unternehmens ist, lässt sich daran erkennen, welche großen Börsenturbulenzen selbst ein kleinster Quartalsverlust auslösen kann.

Die im letzten Absatz gegebene Charakterisierung der Kapitalanhäufung ist natürlich unterkomplex, da dieser Blogpost keine Einführung in die Kapitalismuskritik sein soll (hier verweise ich lieber auf die zahllosen Zusammenfassungen des Werkes "Das Kapital"). Ich wollte lediglich verdeutlichen, warum ein Unternehmen stets im Überlebenskampf existiert. Dieser stellt die vermeintlich so wichtigen "Entscheidungsträger*innen" ständig vor die Wahl: "Nehme ich Zerstörungen der Natur in Kauf, oder gefährde ich die Arbeitsplätze in meinem Unternehmen." Eine freie Wahl, sich ethisch gegen jede ökonomische Vernunft zu verhalten, sehe ich hier schlichtweg nicht.

Natürlich gibt es auch Unternehmen, die ökologisch nachhaltiger arbeiten. Sie können jedoch auch nur deshalb überleben, weil sich ihre Kund*innen wider der ökonomischen Vernunft verhalten und teure Produkte kaufen. In diesem Moment befinden wir uns in einer Kollektivverantwortung. Die ganze Gesellschaft bestimmt, welche Produkte nachgefragt werden. Vor Allem bestimmt die Gesellschaft auch, dass Umweltzerstörung von Konzernen ökonomisch rational bleibt und sich nicht alle Menschen nachhaltige Produkte leisten können. Hier liegt der Ansatzpunkt für eine politische Debatte.

Die Fokussierung auf die persönliche Schuld der "Entscheidungsträger" verschleiert die Verantwortung der breiten Masse. Überlegungen zum eigenen Lebensstil und wichtigen Veränderungen in der Wirtschaftsstruktur werden durch die Dämonisierung eines anonymisierten Feindes vermieden. Die einfache Erklärung, nur die "Entscheidungsträger" hätten falsch gehandelt, führt zu der einfachen Lösung: Wir müssen DIE wegsperren, um zur "wahren Demokratie" zu gelangen. Untermauert wird dieser Appell im Kampagnenvideo durch emotionalisierende Bilder. Eines darunter stammt vermutlich von einer Occupy-Demonstration und zeigt ein Schild mit der Aufschrift "We are the 99%".

Spätestens hier sollten die Alarmglocken schallen. Wieder einmal wird das oberste Prozent der Einkommensverteilung -sprich, das "globale Finanzkapital"- für die Verfehlungen eines Wirtschaftssystemes verantwortlich gemacht. Zusammen mit der Suggestion, es gäbe momentan keine "wahre Demokratie" wird klar, dass die Initiative verschwörerische, dunkle Kräfte am Werk sieht. Diese Haltung ist höchstgefährlich und hat historisch zu großen Verbrechen geführt. Der Begriff "Ökozid" ist auch vor diesem Hintergrund geradezu zynisch oder zumindest stark geschichtsvergessen.

Nur für Akademiker*innen?

Ein weiteres Gegenargument ist, dass man von abgehobenen Diskursen über das kapitalistische System wegkommen muss und stattdessen die pragmatischen Chancen der Initiative sehen sollte. Ich hoffe, im Bezug auf das letzte Argument deutlich gemacht zu haben, warum die Umsetzung der EBI keine Vorteile bringen würde. In einer Welt, die Menschen dafür bestraft, dass sie ihrer Aufgabe (in diesem Fall die Maximierung des Profits) nachgehen, möchte ich nicht leben. Genau so wenig möchte ich in einer Welt leben, in der das Versagen demokratischer Gesetze "dunklen Mächten" untergeschoben wird, um von der eigenen Verantwortung abzulenken.

Auch ökologisch brächte die Initiative keinerlei Vorteile. Ganz davon abgesehen, dass eine Verfolgung von "Ökosündern" global nicht ohne größte internationale Spannungen zu leisten wären, hätte die Bestrafung des einen "Entscheidungsträgers" lediglich seine*ihre Ersetzung durch eine*n Andere*n zur Folge. Solange wir im Kapitalismus leben, werden Unternehmen immer ihren Profit maximieren müssen und sich dafür die richtigen Führungspersönlichkeiten und/oder Kapitalgeber*innen suchen. Deren unökologische Entscheidungen folgen unmittelbar aus wirtschaftlicher Vernunft und können nicht durch die Androhung von Haftstrafen, sondern nur durch systematische Veränderungen verändert werden.

Eine Auseinandersetzung mit komplexen wirtschaftlichen Zusammenhängen ist schwierig und kann zuweilen auch anstrengend sein. Die Verkürzung der notwendigen Reformen auf eine populistische Hetzjagd kann jedoch keine Alternative darstellen.

Sozialismus ist genau so schlimm

Die Standardentgegnung auf jegliches antikapitalistisches Argument ist: "Im Sozialismus war das aber auch nicht besser!". Dabei wird die "sozialistische" Planwirtschaft unter Stalin und co. als die einzige Alternative zum marktwirtschaftlichen Kapitalismus gesehen. Doch der Kapitalismus ist ein weltweites Wirtschaftssystem. Es kann nicht von einzelnen Staaten überwunden werden, solange diese noch in Konkurrenz miteinander stehen. Deshalb waren auch die Länder des so genannten "real existierenden Sozialismus" kapitalistische Staaten. Sie mussten ihre Produktion für den Außenhandel wettbewerbsfähig machen und zerstörten die Umwelt zu diesem Zweck auch im großen Maßstab. Sie agierten also gewissermaßen wie ein großer Konzern.

Nur die allerwenigsten, die sich heute als antikapitalistisch bezeichnen, möchten zurück in die Planwirtschaft. Noch weniger möchten zurück in die Diktatur unter Stalin oder Mao. Wenn ich heute gefragt werde, wie denn ein System abseits vom Kapitalismus konkret aussieht, kann ich nur sagen: "ich weiß es nicht.". Alternativen zum zerstörerischen Wirtschaften der heutigen Zeit können wir nur in einem emanzipatorischen Prozess entwickeln. Die Aufbringung einzelner gesellschaftlicher Gruppen gegeneinander hilft diesem Anliegen in keinster Weise. Sie ist antiemanzipatorisch!

Donnerstag, 27. September 2012

Anmerkungen zur grünen Vermögensabgabe

Eine Vermögensabgabe ist ein wichtiges Instrument zur Reduzierung der ansteigenden Ungleichheit der Vermögensverteilung in Deutschland. Die reichsten 10% der Bevölkerung besitzen laut dem aktuellen "Armuts- und Reichtumsbericht"  53% der Nettovermögen. Die Zeit für eine Umverteilung im großen Stil ist gekommen, was man auch am Aufkommen des großen Aktionsbündnisses "Umfairteilen" erkennen kann.
Umso erfreulicher ist es, dass die grüne Bundestagsfraktion als erste einen entsprechenden Gesetzesentwurf erstellt hat. Im folgenden möchte ich kurz darstellen, welche Teile des Gesetzes ich besonders gelungen finde und an welchen Teilen des Gesetzes ich noch etwas auszusetzen habe.
Da mein Lob die Kritik bei Weitem übersteigt, werde ich mit den negativen Punkten anfangen:

Kritikpunkte:

1. Die Steuerfreibeträge sind zu hoch angesetzt. Das DIW hat berechnet, dass eine Vermögenssteuer von 10% mit einem Freibetrag von 250.000€ (was damit ca. 8% der deutschen Bevölkerung betreffen würde) Einnahmen in Höhe von ca. 230 Mrd. € bringen würde. Das wären ca. 10% der deutschen Staatsverschuldung, womit die BRD immer noch mit ca. 80% des BIP verschuldet wäre und somit das Stabilitätsziel von 60% nicht erreichen würde.
Die grüne Vermögensabgabe ist hier noch weniger ambitioniert, da sie Freibeträge von 1 Mio. € plus 250.000€ pro Kind, das rechtlich kein Eigenvermögen verwaltet, fordern. Allerding muss auch erwähnt werden, dass der Steuersatz im grünen Modell 15% beträgt. Insgesamt sollte das aber nicht ausreichen, um das gebotene Maß an Umverteilung zu erreichen, da mit den jetzigen Freibeträgen wohl nur höchstens 2% von einer Besteuerung betroffen sein dürften. Die Ungleichheit der Vermögen ist jedoch nicht nur ein Problem bei den Superreichen. Auch der gehobene Mittelstand sollte zu einer Umverteilung hinzugezogen werden, wenn wir das Problem steigender Staatsschulden wirklich in den Griff bekommen wollen.

2. §14(2) setzt eine Härtefallregelung für Betriebsvermögen fest. Diese ist zweifelsohne wichtig, um eine Bestandsbesteuerung zu vermeiden. Bedenklich finde ich allerdings, dass der gestundete Betrag nach der zehnjährigen Einzugsperiode schlicht erlassen werden soll.
Hier wäre eine bessere und gerechtere Möglichkeit, den Betrag als Unternehmensanteile an die Beschäftigten (in Gestalt des Betriebsrates) zu überführen, sofern dies möglich ist. Somit würde die innerbetriebliche Demokratie deutlich gestärkt werden, während der Bestand des Betriebes selbst nicht gefährdet ist. Ich habe diese Idee in eine Diskussion um die Erbschaftssteuer aufgeschnappt und finde sie auch als Maßnahme bei einer Vermögensabgabe durchaus attraktiv.

Lob:

1. §9(4) ist die mit Abstand beste steuerpolitische Idee, die ich in den letzten Monaten zu lesen bekommen habe. Die degressive Ausgestaltung von Freibeträgen ist die beste Möglichkeit, kleinere Vermögen von der Besteuerung zu verschonen und somit auch Verwaltungskosten zu sparen, aber gleichzeitig den Vorteil, den große Vermögen durch diese Freibeträge haben, abzubauen.
Somit ist die Vermögensabgabe de facto progressiv gestaltet, was aus meiner Sicht gerecht und gut ist, da stärkere Schultern eine höhere Last zur Abbau der Staatsverschuldung, die ihnen Vorteile gebracht hat (Steuersenkungen, Bankenrettung, Ausbau des Niedriglohnsektors), tragen sollten.

2. §5 Bezieht Zweckvermögen wie Familienstiftungen in die Berechnung des Gesamtvermögens ein und sorgt somit dafür, dass diese Rechtskonstrukte nicht zur Steuerhinterziehung verwendet werden könnten. Das ist zwar ein politischer No-Brainer, aber trotzdem wichtig und damit erwähnenswert.

3. §13(2) Gibt Steuerschuldner_innen die Möglichkeit, ihre Steuerschuld vorzeitig zu entrichten und dadurch einen "Rabatt" von 5,5% pro Jahr zu bekommen. Auf den ersten Blick habe ich den Sinn dieser Regelung nicht verstanden, da davon tendenziell eher größere Vermögen profitieren, aber dann bemerkte ich, dass sowohl die Staatsverschuldung als auch die Vermögen in der 10-Jährigen Abgabenphase selbstverständlich verzinst werden. Somit ist eine frühzeitige Entrichtung der Steuerschuld prinzipiell vorteilhaft für den Staat, während sie Nachteile für die Schuldner_innen hat.
Diese Nachteile werden von der Abzinsung (zumindest teilweise) wieder ausgeglichen. Der Zinssatz ist dabei hoch genug, um die Renditeerwartungen des Kapitals ungefähr aufzuwiegen, aber dennoch nicht zum Verlustgeschäft für den Staat zu werden. Dieser refinanziert sich zwar momentan mit unter 2%, es ist aber nicht davon auszugehen, dass dieser Zinssatz im Zuge der Eurokrise in den nächsten 10 Jahren derart niedrig bleibt.

Fazit:

Die grüne Vermögensabgabe ist ein guter erster Schritt zu mehr Verteilungsgerechtigkeit. Sie holt die Umverteilung, die durch die Aussetzung der Vermögenssteuer (an diesem Umstand sind wir nicht ganz unschuldig) in den letzten Jahren versäumt wurde, nach und bringt dem Thema die nötige Aufmerksamkeit.
Aus linker Sicht muss man natürlich die unambitionierten Freibeträge und den etwas zu niedrigen Steuersatz kritisieren. Hier hätte ich mir mehr Mut zur Durchbrechung des neoliberalen Dogmas von der grünen Bundestagsfraktion gewünscht, wobei es auch verständlich ist, dass der gehobene Mittelstand, aus dem viele grüne Wähler_innen stammen, so kurz vor der nächsten Wahl nicht abgeschreckt werden soll.
Hier zeigt sich eine schwere realpolitische Abwägung. Die grüne Vermögensabgabe muss ambitioniert genug sein, um linke Wähler_innen zu überzeugen und den Staatshaushalt nachhaltig zu sanieren, aber vorsichtig genug, um das grüne Wähler_innenmilieu nicht zur SPD zu treiben. Denn eine große Koalition dürfte der Umverteilung in Deutschland und Europa wohl eher einen Dämpfer verpassen, als sie nachhaltig voranzutreiben. Das ist das Debakel der neoliberalen Hegemonie.

Abschließend muss noch gesagt werden, dass die Vermögensabgabe alleine natürlich noch nicht für das nötige Maß an Umverteilung sorgt, sondern von einer höheren Einkommensteuer, einer permanenten Vermögenssteuer und einer drastischen Reform der Erbschaftssteuer (aufgrund vieler Ausnahmen und exorbitant hoher Freibeträge beträgt der effektive Steuersatz momentan 1,4%) begleitet werden müssen. Ich bin gespannt, was die grüne Bundestagsfraktion in diesen Punkten anzubieten hat. Ein vielversprechender Anfang ist mit der Vermögensabgabe gemacht!

Dienstag, 11. September 2012

Fiskalpakt die Zweite

Liebe Leser_innen: der folgende Beitrag stammt aus einer grünen-internen Diskussion über den Fiskalpakt. Ich habe mich entschlossen, meinen Beitrag zur Diskussion hier auch öffentlich zu machen (von wegen Transparenz und so...). Viel Spaß beim Lesen:

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Liebe Freund_innen,

der Fiskalpakt ist ein schwieriges Thema, zu dem es keine einfachen Antworten gibt.

Grundsätzlich ist die Idee einer Schuldenbremse durchaus richtig. Schließlich ist es der Schuldendienst bzw. Die Zinslast, die den Sozialabbau weiter vorantreibt. Der Gedanke, dass der Staat sich von Privatmenschen Geld leiht und diese durch die Verschuldung der Öffentlichkeit Gewinne machen, kann sich nur negativ auf die Solidarität innerhalb einer Gesellschaft auswirken. Die "Wachstumsmaßnahmen" die in den letzten Jahrzehnten auf Druck der Märkte unter dem Deckmantel des Schuldenabbaus beschlossen wurden, mögen durch Privatisierungen und prekäre Beschäftigungsverhältnisse kurzzeitig für Primärüberschüsse gesorgt haben, belasten die öffentlichen Kassen rückblickend jedoch viel stärker (man denke an die Kosten der Bankenrettung).

Der Fiskalpakt ist allerdings genau nach diesem Gusto aufgebaut. Wenn eine Volkswirtschaft ein strukturelles Defizit von über 0,5% des BIP aufweist, treten die Bestimmungen des Fiskalpaktes in Kraft. Interessant ist dabei, dass die Definitionsmacht darüber, was als "strukturelles Defizit" zu betrachten ist, vollständig in den Händen einiger Volkswirte liegt. Wenn man bedenkt, dass ein Großteil aller Volkswirte neoliberal geprägt sind, ist klar, welche Staaten ein großzügiges "konjunkturelles Defizit" aufweisen dürfen werden.

Verstößt ein Staat gegen diese Obergrenze, werden automatische Korrekturmechanismen, die durch EU-Kommission und Euro-Gipfel, zwei nicht demokratisch legitimierte Gremien (!), kontrolliert werden, in Gang gesetzt, die die "Wettbewerbsfähigkeit" der Schuldenstaaten wiederherstellen sollen. Der immanente Sozialabbau kann nur durch eine Mehrheit im EU-Parlament wieder rückgängig gemacht werden, was angesichts der neoliberalen Hegemonie in Europa in den meisten Fällen sehr unwahrscheinlich sein sollte.

Was kann man also an der Schuldenbremse verändern, damit sie sozial verträglicher wirkt?
Zum Einen muss die Definitionsmacht über "strukturelle Defizite" gebrochen werden. Stattdessen sollte man den Blick auf die laufenden Kosten richten. Somit sind Investitionen, die in Zukunft Mehreinnahmen oder weniger Ausgaben versprechen, jederzeit möglich. Wenn sich diese Investitionen nicht auszahlen, taucht dies in den nächsten Jahren im Defizit auf. Niemand kann sich also durch Nonsense-Investitionen aus der Verantwortung stehlen.
Die Maßnahmen, die durch das Vertragswerk des Fiskalpaktes gefordert werden sollten, dürfen zudem nicht dem Paradigma "Wachstum" folgen, sondern müssen die Zielvorgabe "Verteilungsgerechtigkeit" beinhalten. Das bedeutet, dass die Staaten der Eurozone anerkennen, dass die Staatsverschuldung vor allem ein Problem der Einnahmeseite sind. Hier gilt es, durch Verbesserungen der sozialen Sicherungssysteme die Binnenkonjunktur zu stärken und einzelne Länder somit weniger Abhängig vom Weltmarkt und damit vom Öl (das für den Transport von Waren benötigt wird) zu machen. Dabei müssen vor allem auch Staaten mit großen Außenhandelsüberschüssen (z.B. Deutschland), die sich destabilisierend auf die Binnenkonjunktur anderer Länder (und damit auch auf die regionale Subsistenz) auswirken, in die Verantwortung genommen werden. Schließlich sind die Schulden der Einen die Vermögen der Anderen.
Vor allem aber müssen die Einnahmen aus verteilungsintensiven Steuern (Einkommen, Vermögen, Erbschaften) deutlich erhöht werden.

Es dürfte sich als schwer herausstellen, diese steuer- und sozialpolitische Konvergenz innerhalb des nationalstaatlichen Systems herzustellen. Ein veränderter Fiskalpakt, der quasi als "Sozialpakt" wirkt, könnte jedoch ein gutes Druckmittel für soziale Verbesserungen in den Mitgliedsländern sein.
Auf lange Sicht ist es jedoch unverzichtbar, eine demokratisch legitimierte europaweite Sozial- und Finanzpolitik zu etablieren, die einen unsozialen Verdrängungswettbewerb, wie Deutschland ihn führt, unmöglich macht.
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